1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis und allfällige Leistungsvereinbarungen (Reise-Arrangements) (der „Vertrag“) mit Bucher Travel Inc. Regelungen in einem Dienstleistungsvertrag können von den Konditionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen; in einem solchen Fall haben die individuell vereinbarten Bedingungen und Regelungen eines Dienstleistungsvertrages Vorrang.
Alle Leistungen von Drittanbietern werden von Bucher Travel Inc. nur vermittelt. Sie werden im Namen des jeweiligen Drittanbieters gemäss dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und erbracht.
2. BUCHUNGEN
Buchungen werden angenommen, solange die angeforderten Leistungen verfügbar sind. Buchungen gelten erst nach Eingang der geforderten Anzahlung als bestätigt. Mit der Buchungsbestätigung erklärt sich der Kunde mit nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und erklärt, dass er diese erhalten hat.
3. PREISANGABEN
Die Preise von Bucher Travel Inc. schliessen die individuelle Programmgestaltung, die Rückbestätigung aller vereinbarten Leistungen vor Beginn des gebuchten Programms/Events, die Überprüfung von Flug- und Zugfahrplänen sowie einen rund um die Uhr (24/7) erreichbaren Telefonservice für Notfälle ein.
Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten Service, Steuern und Mehrwertsteuer. Bucher Travel Inc. behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen den Preis zu erhöhen (siehe Abschnitte 7 und 8).
4. ZAHLUNGEN
Es ist eine erste Anzahlung von mindestens CHF 8‘000.00 erforderlich, um das Arrangement zu bestätigen.
Die Zahlung von 90 % des geschätzten Gesamtbetrages wird 30 Tage vor Ankunft der Gruppe fällig. Der verbleibende Restbetrag und alle Extras sind 30 Tage nach Erhalt der Schlussrechnung fällig.
Bucher Travel Inc. behält sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren und die geleistete Anzahlung einzubehalten, falls die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen eingeht (siehe Abschnitt 4.3 unten).
4.1 Vorauszahlungen für Drittlieferanten
Drittanbieter können eine Vorauszahlung verlangen, um ihre Leistungen zu bestätigen. Diese Vorauszahlung ist nach Bestätigung und unabhängig von der ersten Anzahlung zu leisten. Der konkrete Betrag und die Bedingungen werden von Bucher Travel Inc. mitgeteilt.
4.2 Banküberweisungen
Banküberweisungen sind bevorzugt in Schweizer Franken (CHF) auf das unten angegebene Bankkonto zu tätigen. Alle Entgelte für die Überweisung gehen zu Lasten des Kontoinhabers/Kunden.
Bank: LUZERNER KANTONALBANK, Pilatusstrasse 12, 6002 Luzern, Schweiz
BC-Nummer: 778
Kontonummer: 01-00-592682-10
IBAN: CH0900778010059268210
SWIFT: LUKBCH2260A
Kontoinhaber: BUCHER TRAVEL Inc., Pilatusstrasse 27, 6036 Dierikon, Schweiz
4.3 Zahlungsbedingungen und Kreditkartentransaktionen
Zahlungen mit American Express-, Mastercard- und VISA-Kreditkarten werden mit einem Aufschlag von 4 % akzeptiert. Die Zahlungen werden über eine sichere elektronische Zahlungsverbindung in Schweizer Franken (CHF) abgewickelt.
Erfolgt eine Zahlung oder Anzahlung an Bucher Travel Inc. nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum und bleibt die fällige Zahlung oder Anzahlung länger als 10 Tage nach der Benachrichtigung über das Versäumnis der Zahlung oder Anzahlung aus, oder wird der Kunde zahlungsunfähig, meldet er Konkurs an oder eröffnet ein Konkurs-, Zwangsverwaltungs-, Sanierungs- oder Abtretungsverfahren zugunsten von Gläubigern, kann Bucher Travel Inc. Teile der Veranstaltungsleistungen stornieren und Verträge mit sofortiger Wirkung kündigen.
Der Kunde hat auf alle überfälligen Beträge Zinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zu zahlen. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so zu verstehen, dass sie die Zahlung eines Zinssatzes vorschreiben, der den gesetzlich zulässigen Höchstsatz übersteigt. Für den Fall, dass der zu zahlende Zinssatz den gesetzlich zulässigen Höchstsatz übersteigt, werden alle Zahlungen, die diesen Höchstsatz übersteigen, an den Kunden zurückerstattet. Darüber hinaus trägt der Kunde alle Kosten und Gebühren (einschliesslich Anwaltskosten), die Bucher Travel Inc. bei der Geltendmachung überfälliger Beträge entstehen.
Alle Beträge unterliegen den Steuern, die zum Zeitpunkt der Erbringung der Veranstaltungsleistungen gelten. Jede Änderung der Steuersätze oder die unvorhergesehene Einführung zusätzlicher Gebühren (z. B. Energiezuschläge, Treibstoffzuschläge, Gesundheits- und Sicherheitszuschläge) durch Drittanbieter liegt in der Verantwortung der Kunden.
5. EXKURSIONEN, AKTIVITÄTEN UND ABENDVERANSTALTUNGEN
5.1. Garantien
Der Auftraggeber verständigt Bucher Travel Inc. schriftlich (auch per E-Mail) über die garantierte Teilnehmerzahl spätestens ...
... vor Veranstaltungsbeginn bzw. entsprechend der in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann im Rahmen der vorstehenden Bedingungen nicht berücksichtigt werden. Bucher Travel Inc. ist berechtigt, Leistungen für die zugesagte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen, auch wenn weniger Personen teilnehmen. Bucher Travel Inc. akzeptiert eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl nur, wenn ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. Die Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Absprache und Koordination mit Bucher Travel Inc. In solchen Fällen wird die Leistung entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
5.2. Kurzfristige Änderungen
Solange die Sicherheit der Teilnehmer gewährleistet ist und die Anbieter ihre Dienste erbringen, werden schlechte Wetterbedingungen in keinem Fall als Grund akzeptiert, eine Aktivität, eine Exkursion oder eine Abendveranstaltung abzusagen. Sollte ein Auftraggeber beschliessen, eine Aktivität zu stornieren oder zu ändern, gelten die Stornierungsbedingungen.
5.3. Vorkehrungen für Gäste mit Behinderung
Bucher Travel Inc. ergreift angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Möglichkeiten haben, am Programm teilzunehmen. Kunden sollen Bucher Travel Inc. sofort informieren, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass gesichert oder möglicherweise ein Gast mit einer Behinderung teilnimmt, der angemessene Vorkehrungen benötigt. Falls zusätzliche Kosten für die Bereitstellung solcher Vorkehrungen anfallen, wird Bucher Travel Inc. Kunden darüber informieren und es liegt in der Verantwortung der Kunden, diese Kosten zu übernehmen.
6. HOTELBUCHUNGEN
Wird die Hotelbuchung über Bucher Travel Inc. getätigt, gelten die Stornobedingungen des Hotels, auf die in der Buchungsbestätigung hingewiesen wird.
7. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN (durch Kunden)
Zusätzliche Kosten, die sich aus grösseren Änderungen, verspäteter Ankunft oder Programmverschiebungen ergeben (mit Ausnahme der in Abschnitt 15 (Höhere Gewalt) und Abschnitt 11 (Unvorhergesehene Verlängerung, COVID-19-Vorschriften) beschriebenen), gehen zu Lasten des Kunden. Wenn der Kunde ein Programm abbricht, zu spät kommt oder zu früh abreist, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Bei Programmverschiebungen oder Terminänderungen bis 60 Tage vor der Veranstaltung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % des geschätzten Gesamtbetrags erhoben. Verschiebungen oder Terminänderungen, die weniger als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, werden gemäss der Stornierungsbedingungen in Rechnung gestellt.
8. ÄNDERUNGEN (durch Bucher Travel Inc.)
Aufgrund möglicher Veränderungen der Marktbedingungen, die ausserhalb der Kontrolle eines Drittanbieters liegen, und aufgrund der Zeitspanne zwischen dem Inkrafttreten und dem Programm, können Drittanbieter ihre Preise vor der Durchführung eines Events anpassen. Bucher Travel Inc. behält sich in einem solchen Fall das Recht vor, den vertraglich vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn dies durch Preiserhöhungen von Drittanbietern, z. B. Transportunternehmen oder durch neue bzw. erhöhte Steuern, Abgaben oder Gebühren sowie durch Wechselkursschwankungen gerechtfertigt ist.
Bucher Travel Inc. behält sich ausserdem das Recht vor, jederzeit Änderungen an den gebuchten Arrangements vorzunehmen (ausser wie in Ziffer 15 (Höhere Gewalt) und Ziffer 11 (Unvorhergesehene Verlängerung, COVID-19-Vorschriften) beschrieben). Diese Änderungen sind vollständig zu dokumentieren und so früh wie möglich anzukündigen. Einige Änderungen können die Erbringung einer alternativen Dienstleistung erfordern, die in Qualität und Wert mindestens gleichwertig sein muss. Etwaige Preiserhöhungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Vorbehaltlich der Ausführungen in Abschnitt 13 besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.
9. STORNIERUNGEN (durch Kunden)
Wenn ein Auftraggeber das Programm aus irgendeinem Grund storniert (ausser wie beschrieben in Abschnitt 15 (Höhere Gewalt) und Abschnitt 11 (Unvorhergesehene Verlängerung, COVID-19-Vorschriften), oder aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch Bucher Travel Inc.), zahlt der Kunde an Bucher Travel Inc. eine Stornierungsgebühr (Programmplanungskosten), die auf dem unten folgenden Kostenschlüssel basiert. Die hier angegebenen Sätze gelten als angemessener Versuch, den tatsächlichen Schaden für Bucher Travel Inc. zu berechnen; sie gelten nicht als Vertragsstrafe oder als pauschalierter Schadenersatz. Die Stornierungserklärung muss schriftlich (auch per E-Mail) an Bucher Travel Inc. erfolgen und gilt erst mit der Bestätigung durch Bucher Travel Inc. als wirksam eingegangen.
Bei Stornierung eines Vertrages bis 60 Tage vor Ankunft der Gruppe werden dem Kunden die Kosten für die Programmplanung nach Massgabe der bereits geleisteten Arbeit in Rechnung gestellt, jedoch nicht weniger als die ursprüngliche Anzahlung. Bei Stornierung nach dem genannten Zeitpunkt werden die folgenden Vertragsstrafen fällig:
Drittanbieter können strengere Stornierungsbedingungen haben. Falls zutreffend, werden diese spezifischen Stornierungsbedingungen von Bucher Travel Inc. mitgeteilt.
10. STORNIERUNGEN (durch Bucher Travel Inc.)
Bucher Travel Inc. kann das Programm kurzfristig absagen, wenn das Verhalten, Unterlassungen oder andere Handlungen der Teilnehmenden die Erfüllung der vertraglichen Leistungen gefährden oder verhindern. In diesem Fall gelten die diesbezüglichen Annullierungsbedingungen und Kostensätze. Kann ein Programm wegen höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken seitens Bucher Travel Inc., behördlichen Massnahmen oder Einschränkungen, Streiks oder unsicheren Wetter- und Aussenverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist Bucher Travel Inc. berechtigt, die Aktivitäten kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. Die Rückerstattung erfolgt nach Abzug der bereits in Anspruch genommenen Leistungen, der entstandenen Kosten und (ausser bei höherer Gewalt) einer Bearbeitungsgebühr.
Programmänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Bucher Travel Inc. wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen um eine gleichwertige Alternative bemühen, behält sich aber das Recht vor, notwendige Anpassungen vorzunehmen, ohne dass dadurch der wesentliche Charakter oder die Gesamtqualität beeinträchtigt wird. Wenn Bucher Travel Inc. das gesamte Programm aus irgendeinem Grund storniert (ausser wie in diesem Abschnitt 10 oben und in Abschnitt 15 Höhere Gewalt beschrieben), erstattet Bucher Travel Inc. dem Auftraggeber alle bezahlten Beträge zurück, einschliesslich aller Vorauszahlungen und Anzahlungen für das Programm, jedoch abzüglich der anfänglichen Anzahlung (Abschnitt 4 oben).
11. UNVORHERGESEHENE VERLÄNGERUNG, Covid-19-bestimmungen
Im unwahrscheinlichen Fall einer unvorhergesehenen Programmverlängerung, verursacht z. B. durch Flugverspätungen oder -annullierungen, schlechtes Wetter oder sonstige Gründe (nicht vollständige Aufzählung, jedoch kein Fall höherer Gewalt), die ausserhalb der Kontrolle von Bucher Travel Inc. liegen, wird anerkannt, dass alle mit diesen Umständen verbundenen Kosten (Unterkunft, Transfers usw.) Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Bucher Travel Inc. übernimmt keine Haftung für allfällige Änderungen, Auslassungen, Kommunikationsstörungen usw. Es entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Bucher Travel Inc.
Covid-19-Bestimmungen
In verschiedenen Teilen der Welt gibt es noch immer einen Ausbruch von Covid 19; ein späterer Ausbruch von COVID-19 (oder einer Variante von COVID-19) kann bei einem Auftraggeber berechtigte Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit seiner Gäste in Verbindung mit deren Teilnahme am Programm hervorrufen. Wenn ein Auftraggeber in guter Absicht seinen Gästen die Teilnahme an den Reisevorbereitungen oder einem Programm aufgrund eines aktuellen (oder nachfolgenden) Ausbruchs von COVID-19 (oder einer Variante von COVID-19) nicht zumuten will, kann der Kunde (i) eine Verschiebung des vereinbarten Events beantragen oder (ii) die Vereinbarung kündigen und das Programm gemäss den in diesem Abschnitt ausgeführten Bedingungen stornieren.
Falls ein Kunde um eine Verschiebung des Programms bittet, wird Bucher Travel Inc. alles daransetzen, dem Wunsch des Kunden nachzukommen. Wenn Bucher Travel Inc. in der Lage ist, dem Wunsch eines Auftraggebers nach einer Verschiebung nachzukommen, werden alle zusätzlichen Aufwendungen, die Bucher Travel Inc. entstehen, oder die Kosten, die notwendigerweise anfallen, dem Kunden in Rechnung gestellt und in einem aktualisierten Zahlungs- und Anzahlungsplan berücksichtigt. Der revidierte Zahlungs- und Kautionsplan muss vom Kunden innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach dessen Erhalt akzeptiert werden. Bucher Travel Inc. behält sich das Recht vor, den Antrag eines Kunden auf Verschiebung abzulehnen.
Wenn es Bucher Travel Inc. nicht möglich ist, dem Antrag eines Kunden auf Verschiebung nachzukommen und/oder ein Kunde einen Vertrag gemäss den in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen kündigt, wird Bucher Travel Inc. dem Kunden alle vom Kunden an Bucher Travel Inc. gezahlten Beträge zurückerstatten, abzüglich der folgenden Beträge (die Bucher Travel Inc. berechtigterweise einbehalten oder verlangen kann): (i) die anfängliche Anzahlung, (ii) nicht erstattungsfähige Programmanzahlungen; (iii) eine Verwaltungsgebühr und (iv) andere Auslagen, die Bucher Travel Inc. bezahlt hat oder zu bezahlen verpflichtet ist (z. B. Kosten für Besichtigungen vor Ort).
12. BAUMASSNAHMEN
Bitte beachten Sie, dass Hotels und Veranstaltungsorte von Zeit zu Zeit renoviert werden, aber ihr Möglichstes tun, um die Beeinträchtigungen für ihre Kunden zu begrenzen. Sollte Bucher Travel Inc. ausdrücklich auf Renovierungsarbeiten hingewiesen werden, erhalten Kunden eine entsprechende Information. Zeitpunkt und Umfang der Baumassnahmen können sich jedoch ändern. Bucher Travel Inc. wird keine Reklamationen oder Rückerstattungsanträge berücksichtigen, wenn ein Hotel oder ein Veranstaltungsort während des Aufenthalts von Kunden Renovierungsarbeiten durchführt.
13. VERANTWORTUNG
Soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, lehnt Bucher Travel Inc. jede Haftung für Verluste, Schäden, Verletzungen, Krankheiten, Unfälle, Verspätungen oder andere Unregelmässigkeiten ab (nicht vollständige Aufzählung), wie auch immer diese entstehen; gleiches gilt für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Urlaubsfreuden oder andere vergleichbare Ansprüche. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Vertragspreises beschränkt. Bucher Travel Inc. ist bestrebt, alle gebuchten Arrangements und Leistungen so effizient und effektiv wie möglich zu erbringen. Auch wenn Drittanbieter in jedem Fall mit grösster Sorgfalt ausgewählt werden, ist Bucher Travel Inc. weder Eigentümerin noch Betreiberin von Drittanbietern für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, einschliesslich der Bereitstellung von alkoholischen Getränken, noch übt Bucher Travel Inc. irgendeine Kontrolle über diese Anbieter aus. Bucher Travel Inc. übernimmt keine Haftung für Fehler und Unterlassungen solcher Lieferanten; auch nicht für Ansprüche oder Klagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verlusten, Schäden oder Verletzungen ergeben, die als Folge von unrechtmässigen Handlungen oder Unterlassungen eines Drittanbieters entstehen können. Bucher Travel Inc. haftet in keinem Fall für Neben- oder Folgeschäden, die einem Kunden aus einer behaupteten Vertragsverletzung entstehen.
14. HAFTUNGSFREISTELLUNG
Bestimmte risikoreiche und sportliche Aktivitäten können jederzeit vor Beginn der Aktivität die Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung durch den Kunden erfordern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Bucher Travel Inc. und/oder bestimmte Drittanbieter von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen einer geplanten Aktivität die Unterzeichnung einer Haftungsfreistellung verlangen können. Weigert sich ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin, eine solche Verzichtserklärung zu unterschreiben, darf er/sie nicht an der Aktivität teilnehmen bzw. die Aktivität kann erst begonnen werden, wenn eine Haftungsfreistellung unterzeichnet und Bucher Travel Inc. vorgelegt wurde.
Bucher Travel Inc. lehnt jede Verantwortung für risikoreiche und sportliche Aktivitäten ab. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
15. HÖHERE GEWALT
Keine Partei ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen gegenüber der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung) oder gilt als säumig oder vertragsbrüchig, wenn und soweit die Unfähigkeit zur Durchführung der angebotenen Leistungen oder eines Programms durch die folgenden Ereignisse höherer Gewalt (Force Majeure) verursacht wird oder daraus resultiert: (a) Überschwemmung, Feuer oder Erdbeben; (b) erklärter Krieg, terroristische Handlungen in der Stadt, in der das Programm stattfindet, oder Aufruhr im Umkreis von fünf Meilen um den Ort, an dem der Event stattfindet; (c) Epidemien oder Pandemien (mit Ausnahme von COVID-19); (d) behördliche Anordnungen oder Gesetze (mit Ausnahme von behördlichen Anordnungen oder Gesetzen oder anderen Vorschriften, die eine Impfung der Gäste gegen COVID-19 vorschreiben); (e) Embargos oder Blockaden; (f) Streiks oder Arbeitsunterbrechungen; oder (g) fehlende Energieversorgung und mangelhafte Infrastruktur.
Wird ein Vertrag gemäss den Bestimmungen dieses Abschnitts gekündigt, erstattet Bucher Travel Inc. dem Kunden alle vom Kunden an Bucher Travel Inc. gezahlten Beträge zurück, abzüglich der folgenden Beträge (die Bucher Travel Inc. einbehalten oder fordern darf): (i) die anfängliche Programmanzahlung, (ii) nicht rückforderbare Programmanzahlungen; und (iii) Auslagen, zu deren Zahlung Bucher Travel Inc. verpflichtet ist (z. B. Kosten für Besuche vor Ort).
16. DATENSCHUTZPOLITIK
Um die Buchungen zu bearbeiten und um sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten Arrangements den Anforderungen des Kunden entsprechen, erhält Bucher Travel Inc. vom Kunden oder von Dritten persönliche Daten der Reisenden. Der Kunde und der Dritte vertreten und gewährleisten gegenüber Bucher Travel Inc., dass er/sie zur Erhebung und Weitergabe dieser persönlichen Daten berechtigt ist. Bucher Travel Inc. untersteht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und bearbeitet die Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Entsprechende Massnahmen zur Datensicherheit sind getroffen worden. Insbesondere werden Personendaten nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies für das gebuchte Arrangement notwendig ist.
17. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Es gilt schweizerisches Recht (unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen). Der Gerichtsstand ist Dierikon, Schweiz.
Dierikon, 01. Februar 2023
Meine Kenntnisse über die Schweiz und meine Verbindungen zu unseren wertvollen Partnern ermöglichen es mir, das passende Angebot für Ihr Programm zu finden. Ich freue mich auf Ihre Anfrage und bin Ihnen gerne behilflich.
Melanie Baggenstos
Vice President Bucher Events
Melanie Baggenstos
Vice President Bucher Events